Der Betreiber eines
Defibrillators (auch Arztpraxen!) unterliegen der Pflicht vor der
Erstinbetriebnahme des Gerätes für eine
Einweisung gem. MPG /
MPBetreibV in
Ihrem Hause zu sorgen!
Nach Kauf eines Defibrillators in
unserem Webshop, koordinieren wir gemeinsam mit Ihnen den entsprechenden
Einweisungstermin mit dem Hersteller in Ihrer Praxis. Wir rufen Sie dazu
im Vorfeld an und besprechen alles weitere mit Ihnen. Die Kosten für
eine solche Einweisung sind teils hersteller- und geräteabhängig. Diese
teilen wir Ihnen vor Bestellung selbstverständlich mit.
Eine solche Eiweisung kann
willentlich nur in folgenden Fällen und wenn folgende Bedingungen
erfüllt werden, abgewählt werden:
- Sie besitzen bereits ein
baugleiches Gerät, das auf dem gleichen Softwarestand ist und am
gleichen Standort verwendet wird.
- Sie kaufen mehr als ein Gerät
eines Typs. Dann kann eine Einweisung ausreichend sein.
Für "Sicherheitstechnische
Kontrollen (STK)" nach § 6 der MPBetreibV sowie "Messtechnische
Kontrollen (MTK)" nach § 11 der MPBetreibV
sprechen Sie uns bitte gerne jederzeit an. Wir helfen Ihnen weiter!
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