Defibrillatoren
Bitte beachten Sie:
Der Betreiber eines Defibrillators (auch Arztpraxen!) unterliegen der Pflicht vor der Erstinbetriebnahme des Gerätes für eine Einweisung gem. MPG / MPBetreibV in Ihrem Hause zu sorgen!
Nach Kauf eines Defibrillators in unserem Webshop, koordinieren wir gemeinsam mit Ihnen den entsprechenden Einweisungstermin mit dem Hersteller in Ihrer Praxis. Wir rufen Sie dazu im Vorfeld an und besprechen alles weitere mit Ihnen. Die Kosten für eine solche Einweisung sind teils hersteller- und geräteabhängig. Diese teilen wir Ihnen vor Bestellung selbstverständlich mit.
Eine solche Eiweisung kann willentlich nur in folgenden Fällen und wenn folgende Bedingungen erfüllt werden, abgewählt werden:
- Sie besitzen bereits ein baugleiches Gerät, das auf dem gleichen Softwarestand ist und am gleichen Standort verwendet wird.
- Sie kaufen mehr als ein Gerät eines Typs. Dann kann eine Einweisung ausreichend sein.
Für "Sicherheitstechnische Kontrollen (STK)" nach § 6 der MPBetreibV sowie "Messtechnische Kontrollen (MTK)" nach § 11 der MPBetreibV sprechen Sie uns bitte gerne jederzeit an. Wir helfen Ihnen weiter!
